DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“ (früher G26.3)
Die „DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“ (früher G26.3) stehen in der redaktionell überarbeiteten 2. Auflage 2024 nun erstmals zum kostenlosen Download bereit. Auf das Thema Eignungsuntersuchung von Atemschutzgeräteträgern wird ab Seite 1.065 eingegangen.
Erläuterung
Die „DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“ haben 2022 die „DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen“ (G26.3) abgelöst.
Diese Empfehlungen richten sich weiterhin an Betriebsärzte, um diese bei der inhaltlichen Gestaltung von arbeitsmedizinischen Beratungen und Untersuchungen zu unterstützen. Die DGUV Empfehlungen richten sich zudem auch an Ärzte, die Eignungsuntersuchungen für Atemschutzgeräteträger der Freiwilligen Feuerwehren durchführen.
Bei den DGUV Empfehlungen wird auf die früheren Nummerierungen verzichtet und lediglich die Bezeichnung genannt. Für Eignungsuntersuchungen der Atemschutzgeräteträger sind statt des früher bekannten Untersuchungsgrundsatz G 26.3 nun die Empfehlungen in Abschnitt 2.2 zur Eignungsbeurteilung "Atemschutzgeräte" zu berücksichtigen.
Rechtscharakter und Bedeutung
Die "DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen" basieren auf dem allgemein anerkannten Stand der Arbeitsmedizin, besitzen jedoch keine Rechtsverbindlichkeit. Sie geben Hinweise im Sinne von „Best Practices“ und lassen den geeigneten Ärzten den im Einzelfall erforderlichen Spielraum, die Beratungen und Untersuchungen so zu gestalten, wie es aufgrund der jeweiligen Gegebenheiten geboten erscheint.
Weitere Infos zu den DGUV Empfehlungen finden Sie auf der Seite der DGUV unter https://www.dguv.de/de/praevention/themen-a-z/arb_vorsorge/dguv-empfehlungen